• 07/05/2026
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    Ergebnisse der Anti-Doping-Kontrollen der SICAB 2025


    Die Ergebnisse der Anti-Doping-Kontrollen der vergangenen SICAB-Ausgabe wurden veröffentlicht, bei der 21 Anti-Doping-Kontrollen an stichprobenartig ausgewählten Pferden durchgeführt wurden, die zu den drei Erstplatzierten jeder Morphologie-Sektion und der verschiedenen Niveaus der Dressurprüfungen gehörten.

    Die Analysen wurden gemäß der am 5. November 2025 vom ANCCE-Vorstand verabschiedeten Doping-Verordnung durchgeführt. Hierfür wurde das Unternehmen Compluvet beauftragt, das über umfangreiche Erfahrung und Zulassung für diese Art von Kontrollen verfügt, sowie das renommierte Labor LCH in Paris, mit dem die FEI regelmäßig zusammenarbeitet.

    Nach dem Versand der Proben an das Labor erhielt ANCCE die Ergebnisse: Alle Analysen waren negativ, mit Ausnahme eines positiven Falls beim Pferd „Jenante Torreluna“ im Besitz des Gestüts San Nicolás, Drittplatzierter in der 10. Sektion.

    Die festgestellten Substanzen waren PHENYLBUTAZON, OXYPHENBUTAZON UND METHOCARBAMOL, die als „controlled“ eingestuft sind, gemäß den internationalen Reitsportvorschriften, auf die sich das ANCCE-Regelwerk hinsichtlich der Aufzählung und Kategorisierung von Dopingsubstanzen stützt.

    Angesichts dieses Ergebnisses wurde das entsprechende ordnungsgemäße Verfahren eingeleitet, um das Recht auf Verteidigung des Besitzer-Gestüts des Pferdes zu gewährleisten. Nach Abschluss dieser Phase wurde der Vorschlag für den Sanktionsbescheid formuliert und der betroffenen Partei mitgeteilt.

    Der am 16. April 2026 gefasste Beschluss wurde vom letzten Exekutivkomitee genehmigt, wobei sich dieses Gremium darauf beschränkte, den positiven Befund des Pferdes „Jenante Torreluna“ zu bestätigen und die im Beschluss vorgesehenen Sanktionen anzuwenden, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:

    1) Disqualifikation des Pferdes JENANTE TORRELUNA von der erreichten Platzierung in Sektion 10 der Weltmeisterschaft für Morphologie, wobei das unmittelbar nachfolgende Pferd in der Wertung aufrückt.
    2) Veröffentlichung der Ergebnisse durch ANCCE.
    3) Ausschluss des Pferdes JENANTE TORRELUNA aus der Sektion, in der es angetreten ist.
    4) Rückgabe der Trophäen und aller Preisgelder, die die genannte Stute innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Erhalt der Mitteilung dieses Beschlusses erhalten hat.
    5) Wettkampfsperre für Jenante Torreluna für alle durch Art. 1 der Verordnung zur Kontrolle von Substanzen geregelten Wettbewerbe für die Dauer eines Jahres ab dem Datum der Zustellung des vom Exekutivkomitee erlassenen Beschlusses, der das wegen Dopings eingeleitete Sanktionsverfahren abschließt.

  • Quelle — ANCCE — 07/05/2026